Gegründet wurde dieser Polizeikorps zur Zoll- und Steuerkontrolle am
1. Oktober 1774 mit der Bildung der "Legione Truppe Leggere", auf
Verlangen des Königs von Sardinien, Vittorio Amedeo III.
Es ist das erste Beispiel in Italien für einen Spezialkorps, der, ausser zur Verteidigung, zur Finanzüberwachung an den Grenzen eingesetzt wurde.
Nach der Vereinigung Italiens wird 1862 der "Corpo delle Guardie Doganali" gegründet, dem die Aufgabe der Zollüberwachung, sowie in Kriegszeiten die Verteidigung des Landes
zuteil wird. (La Guardia doganale 1862) Mit dem Gesetz Nr. 149 vom 8. April 1881, erhält der Korps den offiziellen Titel "Corpo della Regia Guardia di Finanza" mit der Funktion, "jeglichen Schmuggel und Verstoss gegen die Gesetze und Finanzgesetze zu verhindern, zu
unterdrücken und anzuzeigen", die exekutiven Büros der Finanzverwaltung zu schützen, sowie für öffentliche Ordnung und Sicherheit zu sorgen.
Der Korps gehört zu den "militärischen Streitkräften des Staates"
und bildet bei Mobilmachung Kompanien und Bataillone für den
Einsatz.
Mit Königlichem Dekret übernimmt der Korps nach dem 14. Juli 1907
den Fünfspitzen-Stern, das Abzeichen der bewaffneten Korps, die in
Kriegszeiten mit eigenen Abteilungen zur Verteidigung des Landes
eingesetzt werden.
In Friedenszeiten unterliegt der Korps, der noch über keinen eigenen
militärischen Rechtsstatus verfügt, der allgemeinen militärischen
Rechtssprechung, sowie einem Disziplinarregime, das grossenteils aus
dem des Heeres hervorgeht, welches mit Gesetz vom 12. Juli 1908
erweitert wird.
Die vollständige Integration der Staatsstreitkräfte erfolgt mit der
Konzession der Kriegsfahne am 2. Juni 1911 und per Gesetz am 24.
Dezember 1914. In dieser neuen Form ist die Teilnahme des Korps an
den beiden Weltkriegen und dem italienischen Widerstand von
Bedeutung.
Die Umstrukturierung der Polizei 1919 betrifft auch den
Spezialkorps.
Die Verantwortung wird auf den Generalinspektor, Offizier der Armee
mit Grad des Generalleutnants und Vorstand der militärischen
Ausbildung, sowie auf den Generalkommandant übertragen, Offizier des
Korps und dem ersten untergeordnet, allerdings mit dem Recht
zum direkten Kontakt zum Minister für Leistungen des ordentlichen
Institutes und zur Personalverwaltung.
1923 entsteht die "Polizia Tributaria Investigativa" (Ermittelnde
Steuerfahnungspolizei), als Spezialkorps der Regia Guardia di
Finanza.
Gleichzeitig endet die seit 1919 bestehende Diarchie, Befehlshaber
des Korps wird ein General der Armee. Um ein technisches Organ zu
schaffen, das die anderen Finanzverwaltungsabteilungen verbindet,
wird im Rahmen des Ministeriums das "Zentrale Technische Büro für
die ermittelnde Steuerfahndungspolizei" eingerichtet, geleitet von
einem General der Guardia di Finanza. Die juristische Anerkennung
der "Polizia Tributaria" (Steuerfahndungspolizei) ist in Gesetz 4,
vom 7.Januar 1929 verankert, in dem die Unterdrückung von Verstössen
gegen Finanzgesetze neu geordnet wird.
Aufbau nach dem Krieg, wirtschaftliche Entwicklung, Liberalisierung
des internationalen Austausches und erste Zeichen eines europäischen
Integrationsprozesses bringen das italienische Steuersystem auf
einen neuen Stand. Die Reform der direkten Auferlegung des Ministers
Vanoni und die inzwischen grundlegende Rolle im
Einkommenssteuersystem machen eine umfassende Erneuerung des Systems
zur Unterdrückung der Steuerhinterziehung notwendig.
Am 2. Mai 1949 eröffnet der Generalkommandant im Beisein der
Minister Vanoni, Pella und La Malfa in der Akademie des Korps den
ersten von Prof. Cosciani geleiteten Kurs für Rechnungsprüfer, der
für Offiziere des Korps und Funktionäre der Finanzverwaltung
bestimmt ist. Hiermit wird die Vorbereitung zum
Steuerfahndungsbeamten zum zentralen Thema der Aus- und Fortbildung
der Offiziere und Unteroffiziere.
Es folgt eine Zeit intensiver Modernisierung. Innerhalb weniger
Jahre werden Flotte, Fahrzeugpark und Telekommunikation radikal
erneuert; ein Statistikdienst mit eigener Datenverarbeitung wird
eingerichtet, ebenso ein Zentrum für die Zucht und Ausbildung von
Drogenspürhunden.
In den gleichen Jahren wird durch Gesetz Nr. 189 vom 23. April 1959
die Struktur des Korps festgelegt, die die institutionellen Aufgaben
vorsieht und später an spezifische Massnahmen angepasst wird.
Die Struktur wurde erst kürzlich revisioniert, per Dekret Nr. 34 des
Präsidenten der Republik vom 29. Januar 1999, im Rahmen eines
umfassenden Prozesses der Neuorganisierung der staatlichen
Verwaltung und der Verfolgung von stets wachsenden Zielen, und einer
wirksamen und wirtschaftlichen Verwaltung.